Die gegenwärtige Situation ist für uns alle neu, aber jeder kann etwas zu ihrer schnellstmöglichen Bewältigung beitragen. Um die Verbreitung des Corona-Virus bestmöglich zu verlangsamen und damit vor allem ältere Mitbürger und solche mit Vorerkrankungen zu schützen, ist die Einschränkung des öffentlichen Lebens in Niedersachsen und Deutschland mehr als konsequent. Es gilt eine Überlastung unseres Gesundheitssystems und damit aller Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger sowie aller weiteren Beschäftigten im Gesundheitswesen zu vermeiden. Welche Folgen eine solche Überlastung aufgrund des Corona-Virus haben kann, müssen wir derzeit jeden Tag in Italien und Spanien schmerzlich beobachten. Hier sterben mehrere hundert Menschen täglich an den Folgen der Viruserkrankung.
In den nächsten Wochen geht es um die größtmögliche Solidarität mit diesen Menschen. Wenn wir uns alle an die Vorgaben halten und nach Möglichkeit zu Hause bleiben, haben wir eine echte Chance, das Schlimmste in Niedersachsen und Deutschland zu verhindern.
Aktuelle Fallzahlen der Corona Pandemie in Niedersachsen finden Sie hier.
Schul- und Kita-Schließungen sowie Notbetreuung
Seit dem 16. März 2020 sind in Niedersachsen alle Schulen und Kindertagesstätten geschlossen. Diese Schließung gilt vorerst bis zum 18. April 2020. Die Lage wird aber täglich neu bewertet und eine Verlängerung kann entsprechend vorgenommen werden.
Die ersten Tage haben gezeigt, dass die Kinder gesundheits- und sicherheitsrelevanter Berufsgruppen in Notgruppen gut betreut werden. Auch in den Osterferien, vom 30.03. bis 14.04.2020, wird es die Notbetreuung in niedersächsischen Kindertages-einrichtungen und Schulen geben. Diese Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis einschließlich 8 sichert ab, dass den aufgrund der Corona-Krise besonders benötigten Berufsgruppen die Wahrnehmung unverzichtbarer zentraler beruflicher Aufgaben ermöglicht wird. Ab sofort sollen Kinder auch dann in die Notbetreuung aufgenommen werden, wenn lediglich eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter zu den zentralen Berufsgruppen gehört.
Weitere Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte finden Sie hier.
Abitur- und Abschlussprüfungen
Der Kultusminister hat verkündet, dass die Abiturprüfungen für die ca. 16.000 Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen drei Wochen später, also ab dem 11. Mai beginnen werden. Die Abiturzeugnisse sollen vom 09.07.2020 bis 10.07.2020 ausgehändigt werden. Mit dieser Verschiebung wird ebenso festgelegt, dass der Unterricht für die Abiturientinnen und Abiturienten nicht am 15.04.2020 beginnt, sondern auch erst am 20.04.2020. Auch die Abschlussprüfungen des Sekundarbereiches I werden verschoben und nun in der Zeit vom 08. bis 12. Juni stattfinden. Sollten die Schulschließungen länger als Ostern andauern, wird die Lage nochmals neu bewertet.
Die entsprechenden Erlasse sind hier zu finden.
Digitaler Unterricht / Homeschooling
Derzeit findet kein Unterricht statt. Aufgaben, die den Schülerinnen und Schülern gestellt werden, sind freiwillig und fließen bis Ostern nicht in die Bewertung ein. Sollten die Schulen nach Ostern weiterhin geschlossen bleiben, wird auch diese Situation neu bewertet. Ich habe mich in der Vergangenheit für die Verbesserung der Digitalisierung in den Schulen stark gemacht und auch darüber in meinem Newsletter berichtet. Die Corona-Pandemie zeigt eindeutig, dass landesweite Digitalisierung kein nettes Extra oder eine Spielerei ist. Die Schulen für die digitale Welt fit zu machen, ist eine wichtige Landesaufgabe. Dies ist deutlicher denn je.
Leider ist der Stand der Digitalisierung in den Schulen sehr unterschiedlich, so dass ein landesweites „Homeschooling-Konzept“ nicht umgesetzt werden kann. Einzelne Schulen können bereits in vorbildlicher Weise ihre Schülerinnen und Schüler von zu Hause aus unterrichten. Andere Schulen bereiten sich jetzt darauf vor, Aufgaben z.B. über Email oder andere Wege zu übermitteln. Ich werde mich daher zukünftig noch stärker dafür einsetzen, dass die Chance dieser Krise genutzt wird und einheitlichere Rahmenbedingungen und Standards für die Digitalisierung im Schulwesen geschaffen werden. Mein Dank gilt allen Lehrerinnen und Lehrern, allen Schulleiterinnen und Schulleitern aber auch allen Eltern, die in dieser Situation und unter den gegebenen Rahmenbedingungen an einer bestmöglichen Bildung arbeiten.
Eine erste Ideensammlung zum Lernen von zu Hause finden Sie hier.
BAföG-Geförderte
Den BAföG-Geförderten wird auch bei Schließungen von Schulen und Hochschulen oder Einreisesperren in andere Staaten ihre Ausbildungsförderung weitergezahlt. Außerdem wird BAföG-Geförderten, die in dieser Ausnahmesituation im Gesundheitswesen oder in sozialen Einrichtungen im Kampf gegen die Pandemie oder in der Landwirtschaft mitarbeiten, der Hinzuverdienst nur für die Zeit ihrer Tätigkeit, nicht aber generell auf alle Fördermonate angerechnet.
Weitere Informationen gibt es hier.
Die wirtschaftliche Situation
Die wirtschaftlichen Folgen des „Lock-downs“ aufgrund der Corona-Pandemie sind bereits jetzt in drastischer Weise spürbar. Viele Unternehmen kämpfen um ihre Existenz, Läden mussten schließen, Fabriken die Produktion einstellen. Arbeitsplätze müssen gesichert werden. Ökonomen und auch die Bundesregierung rechnen mit einer Rezession. Vermutlich werden wir noch in den kommenden Jahren die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie abfedern müssen.
Entschieden und schnell hat die Landesregierung reagiert. Dabei setzt die Landes-regierung die Schuldenbremse in dieser außergewöhnlichen Notsituation außer Kraft und schafft die Möglichkeit, weitere Finanzmittel zur Verfügung zu stellen und die Handlungsfähigkeit des Landes sicherzustellen.
Deshalb hat der Landtag einen Nachtragshaushalt in kürzester Zeit beraten. Zur Eindämmung der Auswirkungen der Corona-Krise werden insgesamt 4,4 Milliarden Euro bereit gestellt. Zur Stützung unseres Gesundheitssystems und der Wirtschaft stellen wir 1,4 Milliarden Euro an Barmitteln bereit, zusätzlich wird der Bürgschaftsrahmen von 2 auf 3 Milliarden Euro erhöht, so dass in Summe zunächst 4,4 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Dazu kommen die umfangreichen Maßnahmen des Bundes.
Soforthilfen für die Wirtschaft in Niedersachsen
Niedersachsen-Soforthilfe Corona für Kleinunternehmen und Soloselbstständige
Für Selbständige und Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten gewährt das Land Niedersachsen einmalige Liquiditätszuschüsse.
Die Zuschüsse sind gestaffelt:
bis 5 Beschäftigte: 3.000 Euro,
bis 10 Beschäftigte: 5.000 Euro,
bis 30 Beschäftigte: 10.000 Euro,
bis 49 Beschäftigte: 20.000 Euro.
Diese Hilfen stehen auch Startups zur Verfügung, wenn diese jünger als 5 Jahre sind. Für dieses Programm sind vorläufig 100 Millionen Euro vorgesehen.
Niedersachsen-Liquiditätskredit für kleine und mittlere Unternehmen
Kredite zwischen 5.000 Euro bis maximal 50.000 Euro zur Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige. Ziel ist es, grundsätzlich tragfähige Geschäftsmodelle, die aufgrund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen.
Bürgschaften
Das
Land Niedersachsen und die Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) GmbH
stehen betroffenen Unternehmen mit Bürgschaften zur Seite. Davon
profitieren können nahezu alle Branchen, Angehörige freier Berufe und
Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen.
Kreditbürgschaften haben sich als Mittel zur Krisen- bewältigung
bewährt.
Die NBB übernimmt Bürgschaften bis zur Größenordnung von 2,5 Mio. Euro, davon bis zu 240.000 Euro im Expressverfahren innerhalb weniger Tage. Darüber hinaus stehen Landesbürgschaften zur Verfügung. Die Richtlinie für die Landesbürgschaft wird aktuell geändert, es soll ein Verbürgungsgrad von bis zu 90% anstatt der bisherigen 80% möglich sein.
Wirtschafts- und Familienhilfen des Bundes
Mit beispiellosen milliardenschweren Hilfsprogrammen will die Bundesregierung in der Corona-Krise Arbeitsplätze und Unternehmen retten und hat daher ebenfalls einen Nachtragshaushalt mit der Rekordsumme von 156 Milliarden Euro verabschiedet.
Fonds für Eigenkapital- und Kreditmaßnahmen
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Bedingungen erfüllen: Bilanzsumme mindestens 43 Millionen Euro, Umsatzerlöse größer als 50 Millionen Euro, mehr als 249 Beschäftigte.
Zum einen stellt die Bundesregierung einen Garantierahmen von 400 Milliarden Euro bereit, der es Unternehmen ermöglichen wird, sich am Kapitalmarkt leichter zu refinanzieren. Darüber hinaus sind 100 Milliarden Euro für direkte Maßnahmen zur Eigenkapitalstärkung von Unternehmen vorgesehen. Weitere 100 Milliarden Euro sollen zur Refinanzierung der staatlichen Bankengruppe KfW bereitstehen. Sofern direkte finanzielle Unterstützung geleistet wird, kann diese mit Bedingungen an das Unternehmen verknüpft werden.
50 Milliarden Euro für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer
Bei bis zu fünf Beschäftigten gibt es eine Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro, bei bis zu zehn Beschäftigten erhöht sich die Unterstützung auf bis zu 15.000 Euro. Ziel ist, mit dem Zuschuss die wirtschaftliche Existenz zu sichern und akute Liquiditätsengpässe aufgrund laufender Betriebsausgaben wie Pacht oder Darlehenskosten und Leasingraten zu überbrücken. Die Bewilligung (Bearbeitung der Anträge, Auszahlung und ggfs. Rückforderung der Mittel) übernehmen die Länder bzw. die Kommunen.
KfW-Corona-Hilfe
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt in unbegrenztem Volumen Hilfskredite zur Verfügung, um Unternehmen aller Größenklassen, Selbstständige und Freiberufler mit Liquidität zu versorgen. Dies lindert gerade für kleine und mittelständische Unternehmen unverschuldete Finanznöte. Betroffene Unternehmen erhalten Zugang zu den KfW-Krediten über ihre Hausbank. Dort können sie bei Bedarf auch auf das Instrument von Bürgschaften zurückgreifen. Für Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren bestehen, gibt es den KfW-Unternehmerkredit, für Unternehmen, die noch nicht seit fünf Jahren bestehen, steht der ERP-Gründerkredit Startgeld und Universell zur Verfügung, für mittelständische und große Unternehmen stehen weiterhin Konsortialfinanzierungen zur Verfügung.
Bürgschaften
Für Unternehmen, die bis zur Krise tragfähige Geschäftsmodelle hatten, können Bürgschaften für Betriebsmittel zur Verfügung gestellt werden.
Der Gewährleistungsrahmen wird um bis zu 93 Mrd. Euro aufgestockt und führt zu folgenden Maßnahmen:
- der KfW-Unternehmerkredit wird für Großunternehmen geöffnet (bisher Umsatz 500 Mio. Euro; jetzt bis zu 2 Mrd. Euro) und die Risikoübernahme bis zu 80 % für Kredite bis 200 Mio. Euro erhöht
- für kleine und mittlere Unternehmen bietet die KfW eine 90%-ige Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) an
- KfW-Kredit für Wachstum: Umsatzgrenze von 2 auf 5 Mrd. Euro erhöht; keine Beschränkungen mehr auf einen bestimmten Bereich; erhöhte Risikoübernahme auf bis zu 70 %. Für Unternehmen mit mehr als 5 Mrd. Euro Umsatz gibt es weiterhin eine Einzelfallprüfung
- eine größere und schnellere Handlungsfähigkeit von Bürgschaftsbanken, indem der Bürgschaftshöchstbetrag auf 5 Mio. Euro verdoppelt wird und die Entscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig durch die Bürgschaftsbanken innerhalb von 3 Tagen getroffen werden können
- Erweiterung des Großbürgschaftsprogrammes auf ganz Deutschland, anstatt nur auf strukturschwache Gebiete (Betriebsmittel- und Investitionsabsicherungen ab 50 Mio. Euro)
- zusätzliche Sonderprogramme für nicht unter die oben genannten Programme fallenden Unternehmen sollen noch aufgelegt werden
Weitere Maßnahmen
Kurzarbeitergeld
Wenn aufgrund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen Aufträge ausbleiben, kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein könnten. Diese Schwelle liegt bisher bei einem Drittel der Belegschaft. Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden („Minusstunden“) vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes soll vollständig oder teilweise verzichtet werden können. Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können künftig Kurzarbeitergeld beziehen. Die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber normalerweise für das Kurzarbeitergeld bezahlen müssen, werden von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet. Weiter wird bei Kurzarbeit auf die vollständige Anrechnung des Entgelts für Tätigkeiten in systemrelevanten Bereichen verzichtet. Dies gilt bis zur Höhe des vorher verdienten Nettoentgelts. Die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld werden rückwirkend vom 01. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 befristet.
Steuer-Stundungen
Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Insgesamt werden den Unternehmen Steuererleichterungen in Milliardenhöhe gewährt.
Im Einzelnen heißt das:
1. Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert. Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen.
2. Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt.
3. Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumnis-zuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Normalerweise haben Unternehmen bei Zahlungsunfähigkeit bis zu drei Wochen Zeit, um eine Insolvenz zu beantragen. Diese Insolvenzantragspflicht wird bis zum 30. September 2020 ausgesetzt – Voraussetzung für die Aussetzung ist, dass der Insolvenzgrund auf die Pandemie zurückzuführen ist. Außerdem muss es Sanierungschancen geben.
Kinderzuschlag
Um Familien zu unterstützen, die durch die Corona-Krise Einkommenseinbußen erleiden, wird der Zugang zum Kinderzuschlag (maximal 185 Euro pro Monat) stark vereinfacht. Das Einkommen der Eltern wird nicht mehr für die vergangenen sechs Monate geprüft, es reicht der Einkommensbescheid des letzten Monats vor Antragstellung und die Vermögensprüfung wird stark vereinfacht. Es wird eine einmalige Verlängerung der Kinderzuschlagszahlung für die Bestandsfälle geben.
Kinderbetreuung
Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder selbst übernehmen müssen, weil Kitas und Schulen aufgrund der Corona-Epidemie geschlossen sind und keine anderweitige zumutbare Betreuung möglich ist, werden für den Verdienstausfall entschädigt. Im Infektionsschutz-Gesetz wird festgelegt, dass die Entschädigung 67 Prozent des Verdienstausfalls für längstens sechs Wochen betragen kann.
Mieter
Mietern soll wegen privater, aber auch gewerblicher Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht gekündigt werden dürfen, wenn sie glaubhaft machen, dass die Pandemie ursächlich für die Nichtzahlung ist. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt aber bestehen, sie muss nachgezahlt werden. Auch Belastungen aus Verbraucherdarlehensverträgen bis zum 30. Juni 2020 kann durch Stundung Rechnung getragen werden.
Arbeitslosengeld II (ALG II oder „Hartz IV“)
Um soziale Härten aufgrund der Corona-Krise abzumildern, werden u. a. die Zugangsbeschränkungen für die Grundsicherung und die Sozialhilfe gelockert. So werden die notwendige Vermögensprüfung und die Überprüfung der Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizungskosten ab dem 1. März 2020 befristet deutlich vereinfacht.
Hinzuverdienstgrenze
Um in der Corona-Krise Rentner aus dringend benötigten Berufen leichter zurückzuholen, wird die für sie geltende jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben – diese Regelung wird bis zum Jahresende 2020 befristet.
Saisonarbeit
Um die Herausforderungen der Saisonarbeit insbesondere in der Landwirtschaft zu mildern, wird außerdem befristet die Zeitgrenze für geringfügige Beschäftigung in Form der kurzzeitigen Beschäftigung auf fünf Monate oder 115 Tage ausgeweitet.
Wichtige Links zu weiteren Informationen
– Aktuelle Erlasse und Einschränkungen finden Sie auf der Seite des Landes. Die zentrale Hotline des Landes: 0511 120 6000.
– Nähere Informationen zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes sind auf der Website der Bundesagentur für Arbeit zu finden.
– Die Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung informiert über allgemeine Hilfsmittel und Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen.
– Das Wirtschaftsministerium hat eine Hotline eingerichtet (Tel: 0511-120 5757) für wei-
tere Fragen zum Thema Corona-Virus (erreichbar von 8-20 Uhr) sowie FAQ´s.
– Zu den Bürgschaften finden Sie Informationen auf der Seite des Finanzministeriums – hier sind auch die Richtlinien zu finden
– Die NBB stellt ebenfalls Informationen für Unternehmen im Kontext der Corona- Pandemie zur Verfügung.
– Die NBank steht für Rückfragen über die Hotline 0511 30031-333 zur Verfügung und gibt auch Auskunft zu bereits laufenden Projekten in der Förderung (im Rahmen der ESF und EFRE-Förderung).
– Grundsätzliche Informationsquelle ist die Seite des Bundeswirtschaftsministeriums, auch hier sind die FAQ’s mit entsprechenden weiterführenden Links ausgestattet. Ebenfalls mit einer Hotline: 030 18615 1515 (montags – freitags, 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr).
– Förderinstrumente zur kurzfristigen Liquiditätssicherung sind auf Bundesebene bei der KfW-Bank angesiedelt; hier finden sich ebenfalls auf der Website die wichtigsten Hinweise. Die Antragsstellung übernimmt hier die Hausbank bzw. der Finanzie- rungspartner, sodass auch diese ein Ansprechpartner für die Unternehmen vor Ort sein können.
– Informationen für die Tourismusbranche.
Wir bedanken uns bei https://mareikewulf.de für die Bereitstellung dieser praktischen Übersicht zu den aktuellen Covid-19 Informationen & Maßnahmen für das Land Niedersachsen.