Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat ein Förderprogramm (Go-digital) ins Leben gerufen, um kleinen und mittelständischen Unternehmen bei der Digitalisierung zu helfen: Go-digital. Dieses geht nun ins letzte Jahr.
Insgesamt ist eine Förderung von bis zu 16.500 Euro möglich.
Go-digital: Mittelstand im Fokus
Das Förderprojekt Go-digital hat Firmen im Fokus, die sich zur Aufgabe gemacht haben Homeoffice Arbeitsplätze zu schaffen. Aufgrund der sinken Inzidenzwerte sieht das Programm leider ab sofort keine beschleunigten Verfahren mehr vor. Interessenten sollten daher mit einer Vorlaufs- und Bearbeitungszeit von ca. 12 Wochen rechnen.
Sollten Sie einen Änderungsantrag stellen wollen, so benutzen Sie unbedingt das dafür vorgesehene Formular. Andernfalls kann es zu eklatanten Verzögerungen in der Bearbeitung kommen. Achten Sie daher auf höchste Sorgfalt, insbesondere bei Angabe von Förderkennzeichen.
Vermeiden Sie Fehler
Hier noch ein paar nützliche Tipps zu Fehlervermeidung:
Kopieren Sie nicht einfach Texte aus dem Beratervertrag für Ihren Verwendungsnachweis. Die beantragten Tätigkeiten müssen für den Projektträger nachvollziehbar sein, andernfalls lässt sich ein sauberer Vollzug nicht prüfen. Dokumentieren Sie daher sorgfältig abgeschlossene, geänderte und verworfene Maßnahmen.
Die angegebenen Zeiträume im Verwendungsnachweis müssen mit den Laufzeiten, die mit dem Projektträger vereinbart wurden, kongruent sein. Es ist daher nicht ratsam, Laufzeiten von Arbeitspaketen an die zuletzt vereinbarte Projektlaufzeit anzupassen.
Die Förderung ist auf korrekte und vollständige Daten von Belegen angewiesen. Für Bankbelege gilt hier: Transaktionsdatum, Verwendungszweck, Institut, Betrag, Versender und Empfänger. Unvollständigkeit führt hier zum Ausschluss.
Transparenz ist der Schlüssel
Reichen Sie keine Sammelrechnungen innerhalb eines Verwendungsnachweises ein. Der Förderer muss nachvollziehen können, ob Zuwendungsbescheide eingehalten werden. Seien Sie transparent.
Detaillierte Angaben sind auch bei der Aufschlüsselung von Umsatzsteuern elementar. Ob 16% oder 19% abgeführt werden müssen ergibt sich aus dem Zeitpunkt wann die Leistungserbringung tatsächlich erfolgt worden ist. Nachträgliche Korrekturen sind hier mit extremen Aufwand verbunden.
Interessierte finden alle weiteren Informationen, sowie die Möglichkeit der Antragstellung selbst, auf der Seite der NBank.