IT-Projektverträge: 5 rechtliche Tipps

Mann in blauem Hemd unterschreibt einen Vertrag

Egal ob Hardware oder Software beschafft werden soll. Die rechtliche Grundlage ist immer ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Dienstleister – der IT-Projektvertrag. Auf fünf Punkte sollte bei jedem IT-Projektvertrag geachtet werden: Ein detailliertes Lasten- und Pflichtenheft, die Mitwirkungspflichten des Kunden, das Vorgehen bei Change Requests, die Vereinbarung eines Test- und Abnahmeverfahrens und das Vorgehen bei Abbruch des Projekts.

Lasten- und Pflichtenhefte sind für IT-Projekte sehr wichtig. Die Umsetzung von IT-Projekten erfordert in der Regel viel Zeit und Geld. Grund genug, um Konflikten vorzubeugen. Detaillierte Lasten- und Pflichtenhefte verhindern Streitigkeiten zwischen dem Dienstleister und dem Kunden. Je genauer die Anforderungen des Kunden formuliert werden, desto wahrscheinlicher wird der Dienstleister sie präzise umsetzen. Oft werden allerdings schon die Begriffe „Lastenheft“ und „Pflichtenheft“ nicht sauber voneinander abgegrenzt. Dabei sind sie ein wesentlichen Tool zur Steuerung des Projekts.

BezeichnungInhaltVerantwortlicher
Lastenheft
Anforderungen des Kunden
(der „Wunschzettel“)

Kunde/
Auftraggeber
Pflichtenheft
Detaillierte Lösung zur Umsetzung der Anforderungen des Kunden
(die „Lösung“)

Dienstleister/
Auftragnehmer

Daneben muss der Kunde in vielen IT-Projekten bei der Umsetzung des Projekts mitwirken. Die Mitwirkungspflichten des Kunden sollten im Vertrag oder einer Anlage festgelegt und zeitlich mit den Leistungspflichten des Dienstleisters verknüpft werden. Nur so ist dem Kunden eine Planung des Projekts möglich und Verzögerungen können vermieden werden.

Häufig ändern sich auch die Anforderungen an ein IT-Projekt. Für diesen Fall sollte das Vorgehen bei Change Requests klar geregelt werden: Wer kann Änderungen vorschlagen? Wie ist der Verfahrensablauf? Wie werden Änderungen des Leistungsumfangs dokumentiert und zur Umsetzung freigegeben? Auch sind klare Regeln zur Anpassung von Terminplänen und der Vergütung zu empfehlen.

Am Ende jeden IT-Projekts muss der Kunde die Arbeit des Dienstleisters abnehmen. Um Konfikte zu vermeiden, sollte ein Test- und Abnahmeverfahren vereinbart werden. Der Ablauf dieser Verfahren sollte individuell für jedes Projekt festgelegt werden. In Testverfahren erhält der Kunde die Möglichkeit, die Arbeit des Dienstleisters als Ganzes oder in Teilen zu prüfen. Hierzu sollte es detaillierte Regelungen geben, insbesondere auch zur Bereitstellung der Testdaten durch den Kunden.

Kommt es zum Abbruch eines IT-Projekts, sind in bestimmten Fällen alle ausgetauschten Leistungen zurückzugeben. In der Praxis lässt sich das aber nicht immer einfach umsetzen. Wie kann der Kunde beispielsweise sicherstellen, dass der Dienstleister keine der übermittelten Kundendaten behält? Der Abbruch eines Projekts bringt daher häufig Konflikte mit sich. Die gesetzlichen Regelungen helfen bei der Lösung dieser Konflikte oft nicht weiter. Darum sollten hierzu vertragliche Regelungen getroffen werden.

Mit freundlicher Unterstützung durch LW.P Lüders Warneboldt unter Verwertung der Artikel
IT-Vertragsrecht: 5 Tipps für IT-Projektverträge und
Lasten- und Pflichtenheft im IT-Projekt

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