PEPP-PT und Bluetooth: Gute Grundlage für Corona Apps? (Videobeitrag)

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Der Standard Pan European Privacy Proximity Tracing (PEPP-PT) sollte bis zum 9. April fertig entwickelt werden. Ab dem 15. April hätten darauf basierende Corona Apps verfügbar sein sollen. Bisher ist nichts dergleichen geschehen.

Eine Ausschreibung für die App wird es voraussichtlich nicht geben. Das Robert-Koch-Institut (RKI) und das Heinrich-Hertz-Institut (HHI) arbeiten bereits an einer Lösung. Die Finanzierung erfolgt über Bordmittel des Gesundheitsministeriums.

PEPP-PT wird zurzeit von der Bundeswehr erprobt. Die Soldaten stellen in der Kaserne Situationen des öffentlichen Lebens nach.

Apple und Google haben hingegen angekündigt, dass eine eigene, auf Bluetooth basierende Technik, per Software-Update auf iPhones und Android-Geräte gespielt werden soll. Grund genug für uns, mit digitalen Vorreitern aus Niedersachsen zu sprechen und die Funktionsweise zu beleuchten. Das Gespräch mit den beiden Mitgliedern des digitalRates Niedersachsen, Karoline Busse und Peter Leppelt, stellen wir Ihnen auf unserem neuen Youtube Kanal in voller Länge zur Verfügung.

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Funktionsweise von Bluetooth-Tracing unter PEPP-PT

Jedes Handy mit installierter App und eingeschaltetem Bluetooth sendet ein Signal aus und wird somit für ein zweites Handy sichtbar. Es muss aber kein „Pairing“ über Bluetooth stattfinden.

Auf jedem Handy wird lokal eine Liste der Handys gespeichert, die sich für mindestens 15 min in weniger als 2m Entfernung aufgehalten haben.

Die IDs sind temporär und werden alle 30 min. gewechselt, können aber vom Server entschlüsselt werden.

Auf jedem Handy wird lokal eine Liste der Handys gespeichert, die sich für mindestens 15 min in weniger als 2 m Entfernung aufgehalten haben. Die IDs sind temporär, können aber vom Server entschlüsselt werden.
Quelle: https://netzpolitik.org/2020/corona-tracking-datenschutz-kein-notwendiger-widerspruch/

Wird ein Nutzer Covid-19-positiv getestet, können die lokal gespeicherten IDs an den zentralen Server übertragen werden. Um Falschmeldungen durch Internet-Trolle zu vermeiden, wird diskutiert, ob ein Arzt die Freigabe erteilen muss.

Der Server kann aus den IDs zwar nicht entschlüsseln, welche Menschen sich dahinter verbergen, er kann aber über PushToken alle betroffenen Kontakte der letzten 14 Tage informieren.

Im gesamten Prozess erfährt niemand die Identität der Kontaktpersonen. Auch Standortdaten werden zu keiner Zeit erhoben oder gespeichert.

Falls nach einer Corona-Diagnose der Nutzer seine App-Daten an den Server sendet, können alle Kontaktpersonen durch die App kontaktiert werden. Die Unterrichtung des lokalen Gesundheitsamts muss die Kontaktperson vornehmen, da ihre Identität nicht mit der App verbunden ist.
Quelle: https://netzpolitik.org/2020/corona-tracking-datenschutz-kein-notwendiger-widerspruch/

Gesellschaftliche Akzeptanz

Europäische Wissenschaftlicher gehen davon aus, dass eine Nutzung der App durch mehr als 60 Prozent der Bevölkerung ideal wäre. Aber schon 30 Prozent wären im Kampf gegen Covid-19 hilfreich.

Laut einer repräsentativen Umfrage sehen 32 Prozent der Befragten „Mehr Überwachung nach der Epidemie“ als eine der Hauptgründe gegen eine App-Installation.

Da nur Kontaktdaten und keine Daten über Ort und Zeitpunkt eines Kontakts gespeichert werden, entspricht der Ansatz dem Prinzip der Datensparsamkeit. Dies soll die Akzeptanz in der Gesellschaft steigern.

Ein Problem ist, dass besonders die gefährdeten älteren Mitbürger oft kein Smartphone haben oder es nicht immer mitnehmen.

Die am häufigsten genannten Gründe gegen die Installation einer Kontaktnachverfolgungs-App (repräsentative Umfrage, Datenerhebung 25.-27. März 2020)
Quelle: https://netzpolitik.org/2020/corona-tracking-datenschutz-kein-notwendiger-widerspruch/

Reaktionen

Mitglieder der Bundesregierung und führende Politiker aller Parteien bewerten die Lösung als sehr vielversprechend. Voraussetzung sei allerdings, dass die Nutzung der App auf freiwilliger Basis erfolgt und ein ausreichender Datenschutz gewährleistet ist.

Bundesjustizministerin Lambrecht hatte sich zurückhaltender geäußert. Man müsse die finale App eingehend prüfen. Der Teufel liege im Detail.

Der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink hält freiwillige Tracking-Apps für „weder technisch noch rechtlich noch sozial erfolgsversprechend“ (Gastbeitrag Netzpolitik.org).

Einige Stimmen, wie z.B. Hasjörg Durz (CSU) fordern den Ansatz der Freiwilligkeit zu überdenken, sollte sich die App nicht ausreichend durchsetzen.

Die Gesellschaft für Krankenhaushygiene kritisiert, dass ein Kontakt-Tracing zwar in den frühen Phasen einer Epidemie hilfreich sein kann, aber in den späteren Phasen seine Bedeutung verliert.

Hintergrundinformationen

PEPP-PT ist ein technologischer Standard und keine eigenständige App. Es ist so konzipiert, dass es in nationale Corona-Handy-Apps eingebunden werden kann und die Integration in die Prozesse der nationalen Gesundheitsdienste ermöglicht. Wenn alle nationalen Apps auf die gleiche Technologie zurückgreifen, kann auch eine internationale Interoperabilität gewährleistet werden.

Beteiligt sind ca. 180 Personen, darunter das HHI, zahlreiche europäische Wissenschaftler und Unternehmen sowie das RKI. Auch das BSI und der Bundesdatenschutzbeauftragter Ulrich Kelber sind involviert. Als Köpfe der Initiative gelten Chris Boos, CEO von Arago, Thomas Wiegand, Leiter des Fraunhofer Heinrich-Hertz-Instituts und Marcel Salathé, Epidemiologe der ETH Lausanne.

PEPP-PT hat eine Internetrepräsentanz: https://www.pepp-pt.org/

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