Digitaler Ausweis, bitte!

Digitaler Ausweis

Bald ist es soweit, ein digitaler Ausweis steht in den Startlöchern! Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger zukünftig Ihre Smartphones und Tablets zur Identifikation vorlegen können. Der Bundesrat billigte am 25. Juni 2021 die Einführung des elektronischen Identitätsnachweises auf mobilen Endgeräten. Diese war zuvor vom Bundestag am 20. Mai 2021 beschlossen worden.

Digitaler Ausweis – doppelte Sicherheit

Damit ein digitaler Ausweis sicher genutzt werden kann, benötigt man zwei Komponenten. Zum einen eine sechsstellige Geheimzahl, zum anderen ein physisches Ausweisdokument mit elektronischem Speicher, welches dann bei dem Vorgang der Identifizierung ausgelesen wird. So wird es in Zukunft möglich sein, dass Sie sich mit entsprechender Software auf Ihrem Handy (Ausweis-App 2 o.ä.) und Ihrer Geheimnummer bei Online-Verwaltungsleistungen ausweisen.

An die Übertragung der Daten werden gewisse Sicherheitsstandards geknüpft sein, folglich werden nicht mobilen Endgeräte für den neuen Identitätsnachweis in Frage kommen, so die Gesetzesbegründung des Bundestages.

Zum Amt von zu Hause aus – digitaler Ausweis machts möglich

Bund und Länder sollen laut Onlinezugangsgesetz dazu verpflichtet sein bis Ende des Jahres 2022 alle Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten, das erspart viele Behördengänge. Die sichere Identifizierung des Antragstellers steht dabei im Vordergrund.

Nachbesserungen im Bundestag

Der vorliegende Gesetzesentwurf der Bundesregierung wurde durch den Bundestag in mehreren Punkten ergänzt und hat sich dabei der Änderungswünsche des Bundesrates angenommen. Der Abruf von Lichtbild und Unterschrift ist durch die Bundesländer zu ermöglichen. Hinzu kommen Reglementierungen für die Datenspeicherung von Kartenherstellern und Auskunftsansprüche von Bürgerinnen und Bürgern.

Bald geht’s los

Nachdem das Gesetz dem Bundespräsidenten vorgelegt und unterzeichnet wurde, organisiert die Regierung des Bundes die anschließende Verkündung im Bundesgesetzblatt. Im Wesentlichen tritt es am 1. September 2021 in Kraft.

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