Überblick zu den wirtschaftspolitischen Corona-Maßnahmen der Bundesregierung

Dieses Rundschreiben von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier wurde am 24.3.2020 an die Mitglieder aller Fraktionen des Deutschen Bundestages versandt und fasst die wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Corono-Krise zusammen. Wir geben das Schreiben hier in seinem Wortlaut wieder:

Potentiale erhalten, Existenzen und Arbeitsplätze sichern, Lasten aufteilen:
Überblick und Ausblick zu den wirtschaftspolitischen Corona-Maßnahmen


Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen,


infolge der Corona-Pandemie und der notwendigen Maßnahmen zu ihrer Bekampfung steht Deutschland vor einer in dieser Form noch nie dagewesenen wirtschaftspolitischen Herausforderung. Die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung erfordert daher ein geschlossenes, schnelles und konsequentes Handeln der Bundesregierung.

Mit den Kabinettbeschltissen vom 12. und 23. März haben wir Maßnahmen auf den Weg gebracht, die in Umfang und Reichweite weit über das hinaus gehen, was in vergangenen Krisen zur wirtschaftlichen Stabilisierung getan wurde. Das zentrale wirtschaftspolitische Ziel der Bundesregierung ist es, die wirtschaftliche Substanz, die erfolgreiche Vielfalt an kleinen und großen Unternehmen in Deutschland zu erhalten und dauerhafte Schäden an den wirtschaftlichen Strukturen abzuwehren. Wir helfen mit umfassenden Maßnahmen der gesamten Wirtschaft von klein bis groß und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, mit dieser Extremsituation umzugehen. Insbesondere tun wir alles, um zu verhindern, dass eigentlich gesunde Unternehmen in der aktuellen Krisenlage aufgeben müssen und zukunftsfähige Arbeitsplätze verloren gehen.

Gleichzeitig haben all jene, die von der Corona-Pandemie und den Maßnahmen zur Verlangsamung der weiteren Ausbreitung besonders hart betroffen sind, unser aller Solidarität verdient.

Die bisher vereinbarten Maßnahmen folgen diesen Zielen auf direktem Wege und bilden zusammen betrachtet das wohl umfassendste Hilfs- und Schutzprogramm in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Ich möchte Ihnen noch einmal einen Überblick über die wichtigsten Elemente geben:


a) Bereitstellung von Liquidität durch Garantien und Bürgschaften und Steuerstundungen

Gerade im Hinblick auf Unternehmen, die grundsätzlich stabil und profitabel sind, muss es in der aktuellen Situation zunächst darum gehen, die Versorgung mit Liquidität sicherzustellen.


Deshalb haben wir die bestehenden Kreditinstrumente der KfW durch die am 13. März vorgestellten Maßnahmen ergänzt und aufgestockt. Durch eine breite Übernahme von Kreditrisiken schafft der Bund die Grundlage für eine weiterhin günstige und gesicherte Kreditvergabe zur Überbrückung der Krisenphase. Hierbei bestehen passgenaue Programme sowohl fir große und kleine als auch für Bestandsunternehmen und relativ junge Unternehmen. Durch den Kabinettbeschluss vom 23. März ist vorgesehen, den gesamten Garantierahmen des Bundeshaushalts auf ein Volumen von 822 Milliarden Euro zu erhöhen.

Aktuell arbeitet die KfW mit Hochdruck daran, die Verfahren zu beschleunigen und eine unbürokratische und zügige Bearbeitung möglich zu machen. So können etwa Kredite für die allgemeine Unternehmensfinanzierung ohne Haftungsfreistellung der Hausbank automatisiert von den Finanzierungpartnern innerhalb von Sekunden bei der KfW eingeholt werden. Bei den Bürgschaftsbanken wird der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt. Entscheidungen über Express-Bürgschaften können binnen drei Tagen getroffen werden.

Das bereits am 13. März angekündigte KfW-Sonderprogramm 2020 konnte nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission am 23. März 2020 starten —Anträge können gestellt werden. Es steht Mittelständlern und Großunternehmen zur Verfügung und ergänzt noch einmal die bereits bestehenden KfW-Programme. Für KMU werden hierdurch Haftungsfreistellungen von bis zu 90 Prozent in der Betriebsmittel-finanzierung erzielt (für Großunternehmen sind es nunmehr 80 Prozent). Damit auch dieses Programm zügig angenommen werden kann, spielen auch die Hausbanken vor Ort eine wichtige Rolle. Als Mitglieder des deutschen Bundestages können Sie sich in Ihren Wahlkreisen ebenfalls für einen reibungslosen Zugang einsetzen.


Ein weiterer wesentlicher Baustein zur Sicherstellung der Liquidität in einer Vielzahl von Unternehmen sind die am 13. März bekanntgegebenen Möglichkeiten zu Steuerstundungen sowie für mehr Flexibilität bei den steuerlichen Vorauszahlungen.


b) Sofortprogramm für Kleinstunternehmen und Soloselbständige


Besonders hart trifft die aktuelle Situation Kleinstunternehmen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe. Sie erhalten häufig keine Kredite und verfügen vielfach nicht über Sicherheiten oder weitere Einnahmen. Nicht wenige treiben existenzielle Sorgen um. Durch das Sofortprogramm für Kleinunternehmen und Soloselbständige schließen wir diese Lücke und schaffen ein zusätzliches Instrument für schnelle und unbürokratische Hilfen.
Konkret erhalten Unternehmen bzw. Selbständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu fünf Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate, Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern (VZÄ) einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate. Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 % reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

Das Programm hat ein Volumen von bis zu 50 Mrd. Euro und deckt einen substantiellen Anteil der rund drei Millionen Selbständigen und Kleinstunternehmen in Deutschland ab. Kumulierung mit anderen Beihilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, aber auch mit bestehenden de-minimis-Beihilfen ist grundsätzlich möglich, eine Oberkompensation ist aber zurückzuzahlen. Bei der Steuerveranlagung für die Einkommen – oder Körperschaft-steuer im kommenden Jahr wird dieser Zuschuss gewinnwirksam berücksichtigt.

Die Auszahlung der Gelder wird durch die Länder erfolgen. BMWi und BMF setzen alles daran, dass dies so schnell wie möglich erfolgt.


с) Wirtschaftsstabilisierungsfonds


Durch den ebenfalls am 23. März im Kabinett beschlossenen Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) knüpft die Bundesregierung an die Erfahrungen der Finanzkrise an (vgl. Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung) und unternimmt weitreichende Vorkehrungen im Interesse der Stabilität unserer Wirtschaft. So stehen künftig 400 Milliarden Euro als Garantien für Verbindlichkeiten von Unternehmen bereit. Weitere 100 Milliarden Euro sind zur Refinanzierung der Kf W vorgesehen.


Nicht zuletzt sieht der Fonds auch 100 Milliarden Euro fйr mögliche direkte staatliche Beteiligungen vor. Ein solcher Schritt bleibt jedoch die ultima ratio für den Fall, dass ein Ausverkauf deutscher Wirtschaftsinteressen oder die Insolvenz von Unternehmen droht, die zur kritischen Infrastruktur beitragen. Die Unterstützungsmöglichkeiten des Fonds gelten somit auch für systemrelevante, kleinere Unternehmen. Insgesamt umfasst das Volumen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds somit 600 Milliarden Euro.


d) Breiter Zugang zu Kurzarbeitergeld


Bereits am 12. Marz hat die Bundesregierung den Weg freigemacht für eine weitreichende Anwendung des Kurzarbeitergeldes. Hierdurch werden betroffene Unternehmen in erheblichem Umfang bei den Personalkosten entlastet. Gleichzeitig gibt das Instrument den Beschäftigten Sicherheit. Dies gilt insbesondere im Hinblick auch auf die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeitrage durch die Bundesagentur für Arbeit. Angesichts der dort bestehenden Rücklagen von über 25 Milliarden Euro kann das Instrumentarium der Kurzarbeit zur breiten Anwendung kommen, ohne dass dies unmittelbare Folgen für den Bundeshaushalt oder den Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung hätte.

Wir müssen den Wettlauf gegen die Zeit gewinnen — auch wirtschaftspolitisch


Wir befinden uns derzeit in einem Wettlauf um die Zeit: Je schneller es gelingt, die Ausbreitung des Erregers auf ein kontrollierbares Ausmaß zurückzudrängen, desto eher kann die wirtschaftliche Entwicklung wieder Fahrt aufnehmen.

Bis es soweit ist, wird die Bundesregierung im Zweifel weitere Maßnahmen ergreifen, um die wirtschaftlichen Potentiale Deutschlands zu erhalten und die mitunter schwerwiegenden Folgen der aktuellen Situation abzumildern. Gleichzeitig müssen wir uns schon jetzt darauf vorbereiten, um unserer Wirtschaft nach der Krise wieder Rückenwind zu geben. Unsere Volkswirtschaft soll nach dem Ende der Corona-Pandemie stärker dastehen als zuvor. Das ist das klare Ziel. Das wird ohne Selbstdisziplin, Sparsamkeit und ohne eine Rückbesinnung auf die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft nicht funktionieren.

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für Ihre Gesundheit,

Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie

Das Originaldokument finden Sie hier:

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