Digital Jetzt – BMWi startet neues Förderprogramm

Digital Jetzt Förderprogramm

Am 7. September ist das neue Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gestartet. „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen die wirtschaftlichen Potentiale der Digitalisierung auszuschöpfen. Es bietet finanzielle Zuschüsse für Investitionen in digitale Technologien und die Qualifizierung von Beschäftigten.

Investitionen von heute. Erfolg von morgen.

Immer mehr mittelständische Unternehmen erkennen: Die Digitalisierung eröffnet neue wirtschaftliche Chancen. Digitale Technologien schaffen neue Geschäftsmodelle, intelligente Arbeits- und Produktionsprozesse, eine bessere Vernetzung und ermöglichen Kunden effektiver zu gewinnen. Digitale Kompetenzen und Fachkräfte sind dabei ein entscheidender Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg. Dennoch zeigen aktuelle Studien, dass es in vielen Unternehmen noch großen Digitalisierungsbedarf gibt. So fehlt u.a. im Bereich der IT-Sicherheit oft noch das nötige Bewusstsein für die Abwehr von Risiken.

Um mittelständischen Betrieben die Umsetzung der Digitalisierung zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) deshalb ein neues Förderprogramm auf den Weg gebracht. Unter dem Motto „Investitionen von heute. Erfolg von morgen.“ bietet „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) finanzielle Zuschüsse für Investitionen in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten. Die wirtschaftlichen Potentiale der Digitalisierung sollen dem Mittelstand so nahe gebracht werden.


Digital Jetzt im Überblick

Das Programm richtet sich an KMU mit 3 bis 499 Beschäftigten und Digitalisierungsvorhaben, z.B. geplanten Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung. Es gibt keine Einschränkung hinsichtlich der Branche. Förderberechtigt sind also auch Handwerksbetriebe und Freiberufler. Das Unternehmen muss aber seine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.

Außerdem sind nur in Deutschland geplante Investitionen förderfähig. Auch darf das Vorhaben zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen worden sein, es muss aber nach der Bewilligung grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden. Zudem ist die Verwendung der Fördermittel nachzuweisen.

Des Weiteren muss der Förderantrag einen Digitalisierungsplan umfassen, der

  • das gesamte Digitalisierungsvorhaben beschreibt,
  • die Art und Anzahl der geplanten Qualifizierungsmaßnahmen erläutert,
  • den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen zeigt,
  • die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen, skizziert,
  • und beispielhaft darstellt, wie durch die geplanten Digitalisierungsmaßnahmen
    • die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird,
    • sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt,
    • es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder
    • seine Marktposition gestärkt wird.

Förderanträge können ausschließlich über das eigens zu diesem Zweck eingerichtete Förderportal gestellt werden.

Weitere Informationen zu „Digital Jetzt“ sowie den Voraussetzungen einer Förderung finden Sie auf der offiziellen Internetseite unter http://www.bmwi.de/digitaljetzt.

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