Ab Oktober werden erste Schritte für die Digitale Krankschreibung umgesetzt. Bis der „Gelbe Schein“ allerdings komplett von der Bildfläche verschwindet, wird es noch etwas dauern.
Alles wird digital und damit einfacher. Bis wir lästige Zettelagen und zeitvernichtende Ämtergänge jedoch komplett ad acta legen können, wird wohl noch eine Weile vergehen. So auch im Fall des berühmt und berüchtigten „Gelben Scheins“. Zwar ist die Beerdigung schon lange geplant und von vielen herbeigesehnt, doch die Umsetzung erfolgt erst einmal schrittweise. Dennoch, die herkömmliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) hat ausgedient und wird ab Oktober durch seinen elektronischen Nachfolger abgelöst. Damit ist sie spät dran, denn ursprünglich war der Abschied von der Papierversion schon Anfang 2021 geplant.
Digitale Krankschreibung: Komplexer als erwartet
Grund für die Verspätung ist die unerwartete Komplexität, mit der ein Projekt einhergeht. Denn Fakt ist auch: Beim Thema Krankschreibung sind viele Spieler involviert und notwendige technische Strukturen müssen erst geschaffen werden.
Das bedeutet auch für den Start im Oktober, dass man seine Erwartungen schon einmal zurückschrauben darf. Denn hier wird lediglich erst einmal die Meldung an die Krankenkasse digitalisiert und Papier obsolet machen. Folglich sind die Veränderungen für Patienten vorerst recht marginal. Arbeitergeber sind nach wie vor mit buntem Papier über einen Arbeitsausfall in Kenntnis zu setzen. Erst ab Juli soll dann Stufe 2 des Programms sich diesem „Problem“ annehmen. Ab dann werden Krankenkassen mittels eAU den Arbeitgeber direkt und automatisiert informieren.
Übergangsfrist wegen großer Unterschiede
Ab Oktober sind dann erst einmal die Praxen der Ärzte betroffen. Denen wurde allerdings wegen sehr individueller Voraussetzung eine Übergangsfrist von einem viertel Jahr eingeräumt, weshalb mit einem vollständigen Abschluss von Stufe 1 der Digitalisierung erst Ende des Jahres zu rechnen ist. Bis der eigene Hausarzt seine Praxis auf den Stand der Zeit gebracht hat, muss der Patient seine Krankenkasse noch selber in Kenntnis setzen.
Wer selber eine Praxis sein eigen nennt, darf sich über Subventionen freuen. „Notwendige Kommunikationswege“ werden einmalig pauschal gefördert, Betriebskosten dann zusätzlich jeden Monat mit 23,40€.