Neue Corona-Verordnung in Niedersachen

Corona Niedersachsen

Am 22.09.2021 ist eine neue Corona-Verordnung in Niedersachsen in Kraft getreten. Diese beinhaltet Warnstufen die dazu führen, dass in vielen Orten eine 2-G-Regel in Kraft tritt.

Hannover unverändert

Niedersachsen. Eine neue Verordnung führt vielerorts zu weiteren Einschränkungen. Somit sind ab Warnstufe 1 Besuche beim Friseur oder im Café nur für geimpfte, genesene oder getestete möglich. Für Städte wie Braunschweig oder Hannover ändert sich allerdings kaum etwas, denn hier gilt die 3-G-Regel ohnehin schon. Das liegt daran, dass hier die Inzidenzwerte über einen langen Zeitraum höher als 50 waren.

Neue Corona-Verordnung: Ungeimpfte haben’s schwerer

Anke Pörksen, Sprecherin der niedersächsischen Landesregierung, sagt dazu: „Für den Großteil der Bevölkerung wird sich auch erst einmal bei den weiteren Warnstufen nichts ändern. Das Problem haben in der Tat die Menschen, die sich bisher noch nicht zu einer Impfung durchringen konnten.“ Die Region Hannover verzichtet allerdings auf eine Ausrufung der Warnstufe 1. Nächste Woche tritt wieder eine neue Verordnung in Kraft und es ist möglich, dass die Warnstufe nicht mehr gelten könnte. Daher möchte die Region Hannover die Bürger nicht unnötig verunsichern und hat sich deshalb zu einem Verzicht des Ausrufs entschlossen. Die 3-G-Regel bleibt davon allerdings unberührt.

Neu ist, dass ab nächster Woche Friseure und Gastronomen sich selber, freiwillig zu einer 2-G-Regel entschließen können. Damit hätten dann Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, keinen Zutritt mehr. Besucher*innen von 2-G -Lokalen dürfen sich allerdings über eine Befreiung von Maskenpflicht und Abstandsregeln freuen.

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