Weiterbildung in Niedersachsen: Förderprogramm ausgeweitet

zwei menschen schauen gemeinsam auf einen monitor

Seit Anfang Mai können wieder in ganz Niedersachsen individuelle Weiterbildungsmaßnahmen nach Nummer 2.1 der Richtlinie „Weiterbildung in Niedersachsen“ (WiN) beantragt werden. Geförderte Weiterbildungsmaßnahmen dürfen bis zum 30. Juni 2022 laufen.

Förderung ausgeweitet

Durch die Ausweitung der Förderung können auch im EU-Programmgebiet „Stärker entwickelte Region“ (SER) wieder Beschäftigte aus größeren Unternehmen gefördert werden. Daneben sollen kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) unterstützt werden. Darüber hinaus können Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber von kleinen Unternehmen gefördert werden. Die Beschränkung der Förderung auf Kleinstbetriebsstätten und das Thema Digitalisierung im Rahmen von Förderaufrufen im SER wird aufgehoben und an die laufende WiN-Förderung im EU-Programmgebiet „Übergangsregion“ (ÜR) angepasst.

Allgemeines

Die Förderung erfolgt nach der Förderrichtlinie WiN und den in ihr enthaltenen Fördervoraussetzungen und Hinweisen. Abweichend von der Förderrichtlinie sind lediglich Sprachkurse ausgeschlossen. Ferner können Unternehmen im Rahmen dieser Bekanntmachung grundsätzlich eine Förderung für bis zu 50 Beschäftigte für eine Weiterbildungsmaßnahme beantragen. Die NBank kann im Einvernehmen mit dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium im Einzelfall Ausnahmen genehmigen, so dass mehr als 50 Beschäftigte pro Unternehmen gefördert werden können.

Wichtige Fördermodalitäten und -voraussetzungen

  • Für Lehrgangs- und Freistellungsausgaben kann ein Zuschuss von bis zu 50 % gewährt werden (bis 25,00 Euro pro Zeitstunde für die Lehrgangsgebühren und 19,00 Euro pro Zeitstunde für die Freistellungsausgaben). Bei Onlinekursen sind nur die Lehrgangsgebühren förderfähig.
  • Die Förderung muss mindestens 1.000,00 Euro betragen.
  • Die Weiterbildungen müssen spätestens am 30.06.2022 beendet sein.
  • Die Erstattung erfolgt nach erfolgreich abgeschlossener Weiterbildung.
  • Bei Weiterbildungen, an denen ausschließlich Mitarbeiter/innen eines Unternehmens oder eines verbundenen Unternehmens teilnehmen (sog. Inhouse-Schulungen), sind Anwesenheitslisten zu führen und mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen. Ein entsprechendes Formular wird von der NBank zur Verfügung gestellt.

Antragsverfahren

Förderanträge können ab sofort gestellt werden. Sollten die Fördermittel aufgebraucht sein, können ab diesem Zeitpunkt keine Förderungen mehr ausgesprochen werden. Das kann unter Umständen auch Projektanträge betreffen, die beantragt, aber noch nicht bewilligt sind.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen. Der Antrag sowie die zusätzlichen Dokumente sind über das Kundenportal der NBank einzureichen. Der Antrag ist zusätzlich auszudrucken und rechtsverbindlich unterschrieben an die NBank zu schicken. Notwendig sind folgende Dokumente:

  • Antragsformular
  • Vordruck KMU-Prüfschema bei Betriebsinhabern (für Kleinunternehmen)
  • Weiterbildungsbescheinigung

Der Antrag auf Förderung muss vier Wochen vor Beginn der individuellen Weiterbildungsmaßnahme postalisch bei der NBank eingegangen sein.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die NBank entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, welche Projektanträge bewilligt werden. Um Herauszufinden, ob eine Weiterbildungsmaßnahme gefördert werden, kann das Beratungsangebot der NBank in Anspruch genommen werden:

  • Telefon: 0511 30031-333
  • E-Mail: beratung@nbank.de

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