Datenschutz und Corona: Bremst er uns aus?

Datenschutz in der Corona-Pandemie

Im Rahmen verschiedener Maßnahmen in der Corona-Krise wird der Datenschutz als Hindernis vorgebracht. Experten geben nun eine klare Antwort.

Seit Beginn der Corona-Pandemie gibt es immer wieder Kontroversen um die Rolle des Datenschutzes. Auch wir berichteten bereits häufig über das zentrale Thema, mit dem sich Niedersachsens Unternehmen regelmäßig beschäftigen müssen. Das Homeoffice und Videokonferenzen haben die Digitalisierung forciert. Digitale Werkzeuge wie die Corona-Warn-App können zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beitragen. Behindert der Datenschutz dabei sinnvolle Lösungen oder trägt er vielmehr dazu bei, dass neue Arbeits- und Kommunikationsformen akzeptiert werden? Die Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID) veranstaltete dazu das Webinar „Digitalisierung in Pandemiezeiten: Besser mit (weniger) Datenschutz?“.

Zu Beginn ging der bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz, Professor Thomas Petri, auf den Vergleich zwischen dem aktuellen „Impfweltmeister“ Israel und Deutschland ein. Nach seiner Einschätzung unterscheidet sich die israelische Gesetzeslage zur Datennutzung durch Krankenversicherungen und Forschungsdatenzentren nicht sehr von der deutschen. Manchen hierzulande erscheine aber der technische und organisatorische Aufwand für die Datennutzung zu hoch und so schöben sie den Verzicht darauf gerne auf den Datenschutz.

Zu den Kontroversen um das Homeschooling sagte er: „In Bayern kann ich gegen Lehrkräfte keine Bußgelder wegen Datenschutzverstößen verhängen. Zudem wäre das in einer Notsituation fehl am Platz. Man muss den Schulen und Lehrern stattdessen helfen.“ Für den Unterricht zu Hause wird in Bayern die Lernplattform mebis eingesetzt. Da Videokonferenzen damit nicht möglich sind, läuft zur Zeit eine Ausschreibung für ein geeignetes System. Bis dahin können die Schulen auf der Basis von Einwilligungen Zoom oder eine Microsoft-Plattform verwenden. „Wenn Eltern dem widersprechen, muss ein gleichwertiger Ersatz angeboten werden“, sagte Petri. Er warnte vor der Gefahr, dass Schüler ausspioniert werden können, da sich Fremde in US-Systeme eingeschlichen haben und die Schüler dort mit vollem Namen kenntlich sind.

Im Anschluss ging es um die Debatte über die Corona-Warn-App. So hatte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder im Oktober kritisiert: „Die App ist leider bisher ein zahnloser Tiger. Sie hat kaum eine warnende Wirkung.“ Dem widersprach Moderator Peter Schaar, EAID-Vorsitzender und Ex-Bundesdatenschutzbeauftragter, und nannte als Beleg, bisher seien 233.000 positive Testergebnisse auf der App gemeldet worden. Das entspreche über zehn Prozent aller positiven Testergebnisse.

„Vor Einführung der App wurde eine Erwartungshaltung auf ein Wundermittel geschaffen“, bedauerte Henning Tillmann, Ko-Vorsitzender des Vereins „D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt“. Viele übersähen die Rolle von Apple und Google, da der Austausch der Kurzschlüssel alle 15 Minuten durch das Betriebssystem auf dem Gerät und nicht auf einem zentralen Server erfolge. Staaten wie Frankreich und Australien, die auf Bluetooth ohne Apple und Google gesetzt hätten, seien „grandios gescheitert“. Als Konsequenz verwende Frankreich nun auch das Exposure Notification Framework, eine API der beiden IT-Konzerne. In Deutschland „startete die Warnapp sehr gut, aber man hat im Sommer vergessen, die App entsprechend den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen weiterzuentwickeln“, so Tillmann.

Vor der zweiten Corona-Welle im Herbst hätte eine Cluster-Erkennung geholfen. Dazu könne das manuelle Scannen eines QR-Codes an Orten mit vielen Menschen wie Restaurants dienen. Risiken würden dann nicht eins zu eins, sondern mit Bezug zur Umgebung ermittelt. So könne man die Zahl von Smartphones in der Nähe, die Bewegungen des Nutzers und die Örtlichkeit feststellen, das heißt, ob sie sich im Freien oder in einem Innenraum befindet. „Der Datenschutz wäre dabei nicht eingeschränkt worden“, sagte der D64-Vertreter. Die Kritik am Datenschutz sei vorgeschoben. So verwende ein Land wie Taiwan, das in der Corona-Bekämpfung erfolgreich sei, gar keine Tracing-App, sondern andere digitale Mittel.

Manche Datenschutz-Kritiker hatten in der öffentlichen Diskussion der vergangenen Wochen davor gewarnt, er könnte in der Pandemie Leben gefährden. „Wenn man durch das Aussetzen des Datenschutzes Leben retten könnte, dürften wir das rechtlich schon jetzt“, erklärte Professorin Katharina Zweig von der TU Kaiserslautern. Tatsächlich priorisiert Erwägungsgrund 46 der DSGVO „lebenswichtige Interessen“. Die auf Künstliche Intelligenz im Gesundheitswesen spezialisierte Bioinformatikerin nahm in ihrer Präsentation eine COVID-Husten-App unter die Lupe. Wissenschaftler des MIT hatten mithilfe der KI eine App entwickelt, die lediglich an Husten-Geräuschen erkennen soll, ob ein Mensch mit Corona infiziert ist. Die Erkennungsgenauigkeit wurde mit sagenhaften 98,5 Prozent angegeben. Allerdings umfasste das Datenset nur Gesunde und COVID-Erkrankte, aber keine anderen Erkältungs- und Lungenkrankheiten. Ergebnis: Die Husten-App lieferte zu viele falsch positive Ergebnisse.

Einen „anderen Datenschutzansatz, der Lösungen leichter macht“ stellte Jasper Littmann vom Norwegian Institute of Public Health vor. Er ist stellvertretender Leiter des norwegischen Impfprogramms. „Mein Institut darf ein Bereitschaftsregister schaffen durch die Verknüpfung von Registern.“ Das ist so in Deutschland nicht erlaubt. Zudem erfolgt die Kopplung mit einer Personennummer, mit der Steuerdaten und Arbeitgeber ersichtlich sind. Eine Gesetzesvorlage der Bundesregierung, wodurch die Steuer-ID künftig als universelle Bürger-Identifikationsnummer verwendet werden soll, stößt hierzulande auf starken Widerstand.

Littmann schilderte die Vorteile der norwegischen Herangehensweise: „Wir können Risikogruppen nach verschiedenen Kriterien wie dem Beruf bilden, feststellen, wo Bürger erkrankt sind, sie zur Impfung einbestellen und sehen, wer die erste oder auch schon die zweite Impfung erhalten hat. Wir können umfassend planen und Risikogruppen identifizieren.“ Als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums ist Norwegen an die DSGVO gebunden. Littmann versicherte, die Registerlösung bewege sich im Rahmen der Rechtsprechung und die Informationen müssten nach der Pandemie gelöscht werden. Den Erfolg der norwegischen COVID-Bekämpfung – das Land verzeichnet unter 570 Tote – will er aber nicht mit dem lockereren Schutz der Privatsphäre erklären: „Der Datenzugang hat es erleichtert. Wir hatten aber auch eine günstigere Ausgangslage in der Pandemie.“

Zum Abschluss des Webinars präsentierte Dominik Wörner, Geschäftsführer der DarfIchRein GmbH, seine Lösung der digitalen Kontaktdatenerfassung. Dabei ersetzen QR-Codes die zu Beginn der Pandemie oft verwendeten Gästelisten in Restaurants. Einsatzbereiche sind inzwischen auch Behörden, Gerichte und viele Branchen. Diese nach der DSGVO für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stellen müssten sich mit der digitalen Gästeregistrierung nicht tief in den Datenschutz einarbeiten, versicherte Wörner. Sie bietet einen Plausibilitäts-Check, sodass sich niemand mehr zum Beispiel als „Mickey Mouse“ eintragen kann, und Features für Menschen, die kein Smartphone haben. Die Datenhaltung ist zentral, aber verschlüsselt. Die Schlüsselhaltung erfolgt individuell und dezentral in den Betrieben oder Behörden. „Wir arbeiten daran, den Datenfluss zu den Gesundheitsbehörden zu standardisieren und sicher zu machen“, so Wörner. Sein Fazit: „Der Markt für die digitale Kontakterfassung ist stark. Die Warnapp sollten wir nicht verbiegen. Der Datenschutz ist sicher nicht das Problem.“

Teile dieses Beitrages wurden erstmals veröffentlicht auf Heise Online, heise online ist eine seit 1996 bestehende Nachrichten-Website des Heise-Zeitschriften-Verlags.

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