Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz bringt bedeutende Änderungen für die Privatwirtschaft mit sich: Produkte und Dienstleistungen müssen zukünftig umfangreiche Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit erfüllen.
Das BFSG betrifft eine Vielzahl von Branchen und fordert Unternehmen auf, digitale Angebote für alle zugänglich zu machen – eine wichtige Entwicklung hin zu mehr Inklusion und Chancengleichheit.
Die Kanzlei Freshfields hat in ihrer Unterlage „Barrierefreiheit im digitalen Bereich – Übersicht“ zentrale Informationen zusammengefasst, um Unternehmen auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten:
Es ist an der Zeit, digitale Barrierefreiheit nicht nur als gesetzliche Vorgabe, sondern auch als Chance zu begreifen, Innovation und Nutzerfreundlichkeit neu zu denken.