Die digitale Ausstattung der Schulen soll durch den Digitalpakt beschleunigt werden, doch Bürokratie, Finanzierungslücken und der Fachkräftemangel bremsen.
Die Corona-Pandemie hat überdeutlich gezeigt, dass es Herausforderungen bei der digitalen Ausstattung deutscher Schulen gibt: Breitbandige Internetanbindungen fehlen, der Start vieler Onlineangebote zur Gestaltung von Distanzunterricht war holprig, WLANs schwächelten und insgesamt gab es wenig Möglichkeiten, Schülerinnen und Schülern in Präsenz und zu Hause gleichzeitig ein hochwertiges Unterrichtsangebot zu machen – es fehlte an Endgeräten oder wahlweise an Fachpersonal zur Einrichtung derselben.
Überforderte und doppelt belastete Lehrkräfte und Schulleitungen jonglierten oft genug mit teilweise privat finanzierter Ausstattung, um das maximale Mögliche für ihre Schulen herauszuholen. Gelegentlich ist das nicht viel. Aber woran liegt das? Hätte nicht genau das vorher schon der Digitalpakt lösen sollen? Warum kommen die Digitalprogramme des Bundes nicht in den Schulen an?
Der bürokratische Digitalpakt
Der Digitalpakt ist ein Förderprogramm des Bundes in Höhe von fünf Milliarden Euro. Der Bund hat in einer Bundesförderrichtlinie festgehalten, was mit seinen Fördergeldern beschafft werden darf. Das ist vorrangig digitale Infrastruktur, wie Inhouseverkabelung, WLAN und aktive Komponenten wie Switche. Aber auch digitale Tafeln oder Lernplattformen können aus ihm finanziert werden, zusätzlich auch Geräte für den naturwissenschaftlichen oder technischen Unterricht – also eigentlich genau das, was für einen Fernunterricht die Grundlage bildet.
Die Schulträger – nicht die Schulen – werden gefördert
Alle 16 Bundesländer legen nochmals durch eigene Förderrichtlinien fest, wie die Gelder verteilt werden. In der öffentlichen Berichterstattung geht es meist unter: Die Gelder erhalten nicht die einzelnen Schulen. Es sind die Schulträger, die die Fördermittel bei einer zentralen Vergabestelle des jeweiligen Landes beantragen. Dazu stimmen sie sich im Idealfall mit den Schulen in ihrer Trägerschaft ab. Wie eng diese Abstimmung erfolgt und was die Schulen zu leisten haben, wird in Landesbegleitmaterialien zum Digitalpakt festgelegt. Während Baden-Württemberg etwa von vornherein eine recht enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Träger festschreibt, wird die Aufgabenverteilung in anderen Bundesländern – etwa Niedersachsen – etwas mehr in die Autonomie von Träger und Schule gelegt.
Teile dieses Beitrages wurden erstmals veröffentlicht auf Heise Online, heise online ist eine seit 1996 bestehende Nachrichten-Website des Heise-Zeitschriften-Verlags.