Seit Mittwoch, den 03. Juli 2024 können Betreiber von Rechenzentren Informationen über ihre Rechenzentren im Rechenzentrumsregister (RZReg) eintragen.
Das EnEfG enthält Vorgaben zur Steigerung der Energieeffizienz von Rechenzentren. Insbesondere § 13 des EnEfG beinhaltet eine Meldepflicht für Betreiber von Rechenzentren. Die zu meldenden Informationen werden in das RZReg eingepflegt und perspektivisch in eine europäische Datenbank über Rechenzentren übertragen.
Betreiber von Rechenzentren mit einer nicht-redundanten Nennanschlussleistung von mindestens 500 kW müssen bis zum 15. August 2024 erstmalig Informationen an das Register weitergeben. Betreiber von Rechenzentren mit einer nicht-redundanten Nennanschlussleistung von mindestens 300 kW bis 500 kW haben spätestens bis zum 01. Juli 2025 erstmalig zu melden.
Weitere Informationen sowie ein Leitfaden stehen auf der Website des Rechenzentrumsregisters bereit. Der Leitfaden enthält Informationen über die zu erfüllenden Auskunfts- und Informationspflichten sowie eine Übersicht aller relevanten Rechtsgrundlagen.
Weiterführende Informationen:
- Informationen des BMWK zum Rechenzentrumsregister: https://www.bmwk.de/RZReg/rechenzentrums-register.html
- Rechenzentrumsregister: https://rzreg.bmwk.de/datacenter/
- Leitfaden: https://www.bmwk.de/RZReg/Downloads/leitfaden-datenpunkte-im-rechenzentrumsregister.pdf?__blob=publicationFile&v=9
- BAFA-Mitteilung: https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Bundesamt/20240703_bfee_rzreg_start_dateneingabe.html